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Vollmacht

Mit einer Vollmacht kann eine Person eine andere damit beauftragen, sie in bestimmten Bereichen zu vertreten oder Aufgaben zu übernehmen. Derjenige, der die Vollmacht erteilt, ist Vollmachtgeber. Derjenige, dem sie erteilt wird, wird Vollmachtnehmer bzw. Bevollmächtigter genannt.

Eine Vollmacht ist notwendig, um Sie gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

 

 

 

Klicken Sie hier, um die Vollmacht herunterzuladen.

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